Wegfall der Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen
Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.
Einen direkten Draht zur Oberfinanzdirektion Niedersachsen gibt es hier.
Mit dem neu eingesetzten Verfahren FormsForWeb ... werden neue Wege beschritten. Da heißt es probieren geht über studieren!




